Wir begleiten Erwachsene bei Ängsten, Depressionen, ADHS sowie bei Erschöpfung und Burnout, Stresssymptomen und Schlafstörungen im Zusammenhang mit Überlastung.
Vielleicht stehen Sie beruflich oder privat unter hohem Druck, kommen kaum zur Ruhe oder bemerken, dass Grübeln, Anspannung und Erschöpfung Ihren Alltag bestimmen. Bei uns finden Sie Raum, Ihr Anliegen zu besprechen und gemeinsam passende Unterstützung zu finden.
Für Privatversicherte und Selbstzahlende bieten wir in erster Linie Einzeltherapie an. Im persönlichen Gespräch mit Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten stehen Ihre Beschwerden, Ihre Lebenssituation und Ihre individuellen Ziele im Mittelpunkt.
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Im Erstgespräch lernen wir Ihr Anliegen und Ihre Beschwerden kennen und klären die Indikation für eine Psychotherapie. Anschließend besprechen wir die nächsten Schritte. Für 50 Minuten beträgt das Honorar 134,06 Euro. Wir berechnen dafür die GOP-Ziffer 812 analog zweimal für jeweils 25 Minuten zum 2,3-fachen Satz.
In welchem Umfang Ihre Versicherung das Erstgespräch und die weitere Behandlung erstattet, richtet sich nach Ihrem Tarif. Eine vollständige Erstattung lässt sich daher nicht pauschal zusagen. Klären Sie vorab, ob die vorgesehenen GOP-Leistungen zum 2,3-fachen Satz übernommen werden und ob eine Selbstbeteiligung besteht.
Ob eine Genehmigung oder bestimmte Unterlagen erforderlich sind, hängt von Ihrem Versicherungsvertrag und der geplanten Behandlung ab. Fragen Sie Ihre Versicherung nach den Voraussetzungen für erste Gespräche und eine anschließende Verhaltenstherapie. Unsere Checkliste unterhalb der häufigen Fragen hilft Ihnen bei der Vorbereitung.
Das Erstgespräch dient zunächst der Klärung Ihres Anliegens und des Behandlungsbedarfs. Eine weiterführende Behandlung hängt vom passenden Angebot und den verfügbaren Therapieplätzen ab. Das weitere Vorgehen und mögliche Wartezeiten besprechen wir mit Ihnen.
Ja, Sie können eine Behandlung bei uns auch selbst finanzieren. Sie tragen dann die Kosten selbst; für diese selbst finanzierte Behandlung ist kein Antrag bei einer Krankenversicherung erforderlich. Auch für Selbstzahlende rechnen wir nach GOP zum 2,3-fachen Satz ab.
Wir rechnen unsere psychotherapeutischen Leistungen nach GOP zum 2,3-fachen Satz ab und erheben keine zusätzlichen Honoraraufschläge. Davon zu unterscheiden sind eine mögliche Selbstbeteiligung oder Erstattungsgrenzen Ihres Versicherungstarifs.
In der Regel findet die Einzeltherapie einmal pro Woche statt. Eine Sitzung dauert üblicherweise 50 Minuten. Die Häufigkeit stimmen wir gemeinsam mit Ihnen auf Ihre Beschwerden, den Behandlungsbedarf und den Therapieverlauf ab. Je nach Situation können auch andere Terminabstände sinnvoll sein.
Ja, wenn eine Behandlung per Video für Ihr Anliegen und Ihre persönliche Situation geeignet ist. Gerade bei beruflichen oder familiären Verpflichtungen oder einem längeren Anfahrtsweg kann es hilfreich sein, den Fahrtweg zu sparen und den Termin online wahrzunehmen. Wichtig ist, dass Sie während des Gesprächs an einem ruhigen Ort ungestört und vertraulich sprechen können.
Wir bieten auch hybride Psychotherapie an: Dabei kombinieren wir persönliche Termine in unserer Praxis in Köln mit Online-Sitzungen. Welche Form für Sie passt, besprechen Sie gemeinsam mit Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten.
Wenn eine Psychotherapie angezeigt ist, klären wir Ihre Beschwerden im Rahmen der Diagnostik genauer und besprechen passende Behandlungsmöglichkeiten. Dabei berücksichtigen wir die fachlichen Schwerpunkte unseres Teams und die verfügbaren Plätze. Mit Ihrer Therapeutin oder Ihrem Therapeuten vereinbaren Sie anschließend die Behandlungsziele und das weitere Vorgehen. Unser Schwerpunkt ist die kognitive Verhaltenstherapie, ergänzt durch individuell passende Methoden.
Gut vorbereitet
Klären Sie diese Fragen möglichst vor dem ersten Termin mit Ihrer privaten Krankenversicherung.
✓ Erste Gespräche
Werden psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen erstattet?
✓ Weitere Behandlung
Welche Voraussetzungen gelten für eine anschließende Verhaltenstherapie?
✓ Erstattung nach GOP
Werden die vorgesehenen GOP-Leistungen zum 2,3-fachen Satz übernommen?
✓ Genehmigung und Unterlagen
Ist eine vorherige Genehmigung erforderlich und welche Unterlagen werden benötigt?
✓ Ihr Versicherungstarif
Gibt es eine Selbstbeteiligung oder eine Begrenzung der Sitzungszahl?
Patient:inneninformation zu den GOP-Leistungen herunterladen (PDF) →
Sind Sie beihilfeberechtigt? Auf unserer Informationsseite finden Sie Hinweise zu Ablauf, Kosten und Antragstellung mit besonderem Blick auf die Beihilfe NRW.