Sie sind beihilfeberechtigt und suchen psychotherapeutische Unterstützung? In unserem MVZ in Köln behandeln wir Erwachsene mit unterschiedlichen psychischen Beschwerden. Unser Schwerpunkt ist die kognitive Verhaltenstherapie. Hier finden Sie eine Orientierung zu Erstgespräch, Kosten und den nächsten Schritten.
Gut vorbereitet
Diese vier Punkte helfen Ihnen, die Kostenübernahme vorab zu klären.
✓ Zuständige Beihilfestelle
Welche Beihilfevorschriften gelten für mich?
✓ Kostenübernahme
Wie werden Erstgespräch und weitere Behandlung erstattet?
✓ Vorherige Anerkennung
Ist für die geplante Behandlung eine vorherige Anerkennung erforderlich?
✓ Unterlagen
Welche Formulare benötigt meine Beihilfestelle beziehungsweise Versicherung?
Im Erstgespräch lernen wir Ihr Anliegen und Ihre Beschwerden kennen und klären, ob eine Psychotherapie sinnvoll und notwendig ist. Anschließend besprechen wir das weitere Vorgehen. Eine weiterführende Behandlung richtet sich nach dem passenden Angebot und den verfügbaren Therapieplätzen.
Sie können bequem über Doctolib einen verfügbaren Termin für ein Erstgespräch buchen oder uns eine Anfrage über unser Kontaktformular senden.
Das Erstgespräch auf einen Blick
50 Minuten · 134,06 Euro
Psychotherapeutische Sprechstunde: zweimal GOP-Ziffer 812 analog für je 25 Minuten, berechnet zum 2,3-fachen Satz.
Welche Kosten erstattet werden, hängt von den für Sie geltenden Beihilfevorschriften, Ihrem persönlichen Bemessungssatz und gegebenenfalls Ihrem privaten Versicherungstarif ab. Beihilfe bedeutet nicht automatisch eine vollständige Kostenübernahme. Klären Sie die Voraussetzungen daher mit beiden Kostenträgern.
Das Landesamt für Besoldung und Versorgung NRW unterscheidet zwischen Behandlungen mit und ohne vorherige Anerkennung. Probatorische Sitzungen dienen dem Kennenlernen und der diagnostischen Einschätzung; bei Verhaltenstherapie sind bis zu fünf Sitzungen von der Voranerkennung ausgenommen. Akut- und Kurzzeitbehandlungen sind unter den jeweiligen Voraussetzungen voranerkennungsfrei. Bei einer anerkennungspflichtigen Behandlung muss die Entscheidung der Beihilfestelle vor Beginn der entsprechenden Sitzungen vorliegen.
Für Bundesbeihilfe oder Beihilfe anderer Länder können andere Vorgaben gelten. Maßgeblich ist Ihre zuständige Beihilfestelle.
Erfragen Sie bei Ihrer Beihilfestelle die für die geplante Behandlung vorgesehenen Formulare. Falls eine Voranerkennung erforderlich ist, besprechen wir mit Ihnen die notwendigen therapeutischen Unterlagen. Je nach Verfahren können insbesondere Antragsformulare, ein ärztlicher Konsiliarbericht und ein therapeutischer Bericht erforderlich sein. Die Vorgaben Ihrer privaten Versicherung prüfen Sie zusätzlich.
Stand dieser Informationen: 24. Oktober 2026. Die Hinweise dienen der Orientierung; über die Erstattung entscheiden Ihre Kostenträger.
Bei Fragen zum Ablauf können Sie sich gerne an uns wenden.